Abmahnungen wegen Klausel in AGBs

Das Börsenblatt weist darauf hin, dass die Klausel, wonach „der Käufer beim Versand die Gefahr trägt, wenn die Ware beschädigt wird oder abhanden kommt“, gegenüber Verbrauchern nicht zulässig ist, „weil sie zu seinen Lasten von der gesetzlichen Regelung abweicht.“ Demnach ist eine solche Klausel nur gegenüber Unternehmen zulässig, beim Geschäft mit Privatkunden trägt der Versender das Risiko. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins warnt vor möglichen Abmahnungen.

Aktualisiert am 15. August 2007